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Apostillen / Legalisationen oder Unterschriftsbestätigungen von Übersetzer*innen:
Apostillen / Legalisationen oder Unterschriftsbestätigungen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Übersetzungen und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt.
Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718.
Bitte beachten Sie, dass eine Beglaubigung innerhalb Deutschlands nicht notwendig ist.
Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen benötigte Beglaubigung einer Übersetzung auf dem Postweg, durch Einwurf in den Nachtbriefkasten oder auch durch Abgabe am Infopoint in der Eingangshalle einzureichen.
Zuständigkeit:
Übersetzer*innen, die durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassen und ermächtigt worden sind und deren persönliche Unterschrift bei der Präsidentin des Landgerichts Düsseldorf hinterlegt ist.
Bitte dies bei dem entsprechenden Übersetzer*in erfragen!
Wichtig:
Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie eine Apostille / Legalisation oder eine Unterschriftsbestätigung des Übersetzers benötigen.
Sie haben noch keinen Übersetzer*in? http://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen
Bitte senden Sie die zu beglaubigende Übersetzung unter Angabe Ihrer Anschrift, Telefonnummer und des Landes, für das Sie die Apostille/Legalisation oder einfache Unterschriftsbestätigung benötigen, an folgende Adresse:
Präsidentin des Landgerichts Düsseldorf
Abteilung für Justizverwaltungssachen –
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
Der Einfachheit halber können Sie das angefügte Antragsformular verwenden, welches Sie auch am Infopoint erhalten:
Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-4 Wochen. Bitte beachten Sie, dass pro Übersetzung eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben wird.
Die Antragsstellung ist ausschließlich schriftlich möglich.
Ansprechpartner*in:
Frau Justizsekretärin Kraft (0211 8306 -51621)
oder Frau Justizsekretärin Plewniok (0211 8306 -51620)