Nachfolgend finden Sie Hinweise und weiterführende Informationen für Pressevertreter.

Bitte beachten Sie, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse gemäß § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes grundsätzlich öffentlich ist (Ausnahmen sind im Einzelfall bei Jugend- oder Jugendschutzsachen u. a. möglich). Ton-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind im gesamten Gebäude ohne ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts unzulässig.

Sie können hier die letzten Pressemitteilungen des Landgerichts Düsseldorf sowie - im Archiv - ältere Mitteilungen einsehen und nachlesen. In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, die jeweilige gerichtliche Entscheidung in anonymisierter Form abzurufen.

Pressesprecher
Kontaktdaten der Pressesprecher