Im Folgenden finden sie Hinweise zur barrierefreien Nutzung (Punkt A) des Amtsgerichts und Landgerichts Düsseldorf sowie zusätzliche Hinweise für Hörbehinderte und Gehörlose (Punkt B) und Sehbehinderte und Blinde (Punkt C).

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Behindetenparkplätze:

Die Zufahrt zur Tiefgarage des Amtsgerichts und Landgerichts liegt zwischen dem Gebäudekomplex Werdener Straße 1 und Fichtenstraße.

In dieser Tiefgarage befinden sich sechs Behindertenparkplätze:

drei Plätze in der Nähe von Treppenhaus A und
drei Plätze in der Nähre von Treppenhaus C.

Die Tiefgarage kann über die Aufzüge in den Treppenhäusern A und C verlassen bzw. erreicht werden. Der kürzeste Weg zum Eingang in das Gerichtsgebäude führt über das Treppenhaus A.

 

Öffentliche Verkehrsmitteil:

Die U-Bahn-Haltestelle "Oberbilker Markt" ist mit Aufzügen versehen und über den Ein-/Ausgang auf dem Oberbilker Markt barrierefrei erschlossen.

Zudem befindet sich die Straßenbahnhaltestelle "Oberbilker Markt" der Linie 706 auf der Werdener Straße in der Nähe des Gerichtsvorplatzes.

Auf der dem Gericht gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich die Bushaltestelle "Oberbilker Markt" der Linie 736.

 

Zugang zum Gebäude:

Den Eingang des Amtsgerichts und Landgerichts Düsseldorf können Sie ebenerdig erreichen. Die Durchführung der Zutrittskontrollen erfolgt über mehrere Sicherheitsschleusen. Bitte seien Sie rechtzeitig am Gericht und berücksichtigen Sie etwaige Wartezeiten durch die Kontrollen.

Für behinderte Besucher sowie Personen mit Kinderwagen gibt es eine gesonderte Sicherheitsschleuse mit einer angemessenen Durchfahrtsbreite. Bitte betätigen Sie den an einer Informationsstele befindlichen Rufknopf für den Zugang zur Schleuse. Über die Gegensprechanlage sind Sie direkt mit dem Kontrollraum verbunden. Eine Wachtmeisterin/Ein Wachtmeister wird sich Ihrer annehmen.

Diese Sicherheitsschleuse dient gleichzeitig als Ausgang für Rollstuhl- und Rollatorfahrer sowie Personen mit Kinderwagen.

 

Aufzüge:

In der Eingangshalle befinden sich zwei barrierefreie Doppelaufzüge, über die Sie jede Etage des Gebäudes stufenlos erreichen können.

 

Infotheke:

In der Eingangshalle befindet sich eine Infotheke. Dort erhalten Sie Auskünfte und Informationen durch unser Personal.

 

Sanitäre Einrichtungen:

Im Erdgeschoss befinden sich zwei Behindertentoiletten (hinter der Infotheke und im Flur vor dem Eingang zur Kantine). Die Behindertentoilette hinter der Infotheke ist für Rollstuhlfahrer/innen nur eingeschränkt anfahrbar. Jede weitere Etage verfügt im Gebäudekern über eine Behindertentoilette. Die Behindertentoilette in der zweiten Etage ist mit einem elektrisch höhenverstellbaren WC ausgestattet. Die Behindertentoilette in der vierten Etage verfügt neben einem Toilettensitz mit eingebauter Duschvorrichtung, über eine Pflegeliege und eine Körperdusche. Für die Benutzung der Behindertentoilette ist kein Euro-Schlüssel erforderlich.

Die Behindertentoiletten sind im Wegeleitsystem gesondert ausgeschildert.

 

Kantine:

Die Kantine befindet sich im Erdgeschoss und ist barrierefrei zu erreichen.

 

Nachtbriefkasten:

Der auch taktil gekennzeichnete Nachtbriefkasten befindet sich auf dem Bürgersteig der Werdener Straße in Höhe der rechten Gebäudeecke, die den Vorplatz vor dem Gerichtseingang begrenzt.

 

Aufstellflächen und Evakuierungsstühle:

Aufstellflächen für Rollstuhlfahrer befinden sich im Flur vor den Treppenhäusern 1 und 4 in jeder Etage. Von dort werden nicht zur Eigenrettung fähige Personen im Evakuierungsfall von der Feuerwehr hinausgetragen. die dazu erforderlichen Evakuierungsstühle befinden sich in nahegelegenen Technikräumen, die mit "ESCAPE CHAIR" beschriftet sind.

Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter/innen der Gerichte erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin/Besuch mit der Infotheke (0211 8306-62142) fermündlich Kontakt aufzunehmen.

 

B. Zusätzliche Hinweise für hörbehinderte/gehörlose Menschen
 
Infotheke:

Die Infotheke ist mit einer fest installierten induktiven Höranlage ausgestattet.

 

Sitzungssäle:

Die Strafsitzungssäle E.111, E.115, E.116, E.119, E.122, E.123, E.127, E.131, E.137, 1.109, 1.111, 1.113, 1.115, 1.117 und 1.120 sind mit fest installierten induktiven Höranlagen ausgestattet, die es Menschen mit Hörbehinderungen gestattet, mit dem eigenen Hörgerät die Verständlichkeit des gesprochenen Wortes zu verbessern.

 

Für alle weiteren Sitzungssäle steht eine mobile Höranlage bereit. Bei Bedarf ist hierzu rechtzeitig vor dem Termin die Infotheke unter der oben angegebenen Telefonnummer zu kontaktieren.

 

Toiletten:

Hörbehinderte/gehörlose Besucher werden darauf hingewiesen, dass auf den allgemeinen WCs keine Blitzlampen vorhanden sind, die Ihnen einen Evakuierungsfall anzeigen.

 

C. Zusätzliche Hinweise für sehbehinderte/blinde Menschen

 

Öffentliche Verkehrsmittel:

Am einfachsen erreichen Sie das Justizzentrum von der Haltestelle "Oberbilker Markt" der Straßenbahnlinie 706 aus. Sie befindet sich direkt auf Höhe des Gerichtsvorplatzes, je nach Ankunftsrichtung auf einer der beiden Inseln der Werdener Straße. Von der Haltestelle aus kann die Werdener Straße mit Hilfe von Ampeln mit vibrierenden Signalgebern überquert werden. Auf der Gerichtsseite führt unmittelbar von dieser Ampel aus auf dem Bürgersteig eine Leitlinie über den Gerichtsvorplatz zum Gerichtseingang.

 

Zugang zum Gebäude:

Eine taktile und kontrastreiche Leitlinie führt vom Bürgersteig über den Vorplatz in einem rechten Winkel nach links zum Haupteingang des Justizzentrums Düsseldorf. Folgen Sie nach Durchschreiten der Eingangstür dem taktilen Leitstreifen auf dem Boden nach rechts bis zum Aufmerksamkeitsfeld für die rechter Hand befindliche Stele, an deren Vorderseite sich in Höhe von 85 cm ein Taster zur Kontaktaufnahme (Gegensprechanlage) befindet.

 

Aufzüge:

Die Tasten der Aufzüge sind taktil ausgeführt. Die Etagen werden zur Orientierung angesagt.

 

Taktile, kontrastreiche Etagengrundriesse:

In der Eingangshalle ist ein kontrastreicher, taktiler Etagengrundriss auf einem Pulttisch hinter der Infotheke und ein zweiter in der Nähe der hinteren Aufzugsgruppe aufgestellt. In allen anderen Etagen befinden sich diese Pulttischanlagen mit den Etagengrundrissen in der Nähe der Doppelaufzüge.

 

Beschilderung:

Die Tür- und Saalbeschilderungen sind in kontrastreicher und taktiler Schrift ausgeführt.

 

Bodenleitsystem:

Das Bodenleitsystem setzt sich zusammen aus folgenden taktilen und kontrastreichen Bodeninikatoren:

  • Aufmerksamkeitsfelder (mit Noppenstruktur), die auf örtliche Besonderheiten wie zentrale Türen, Treppen, Aufzüge, Pulttischanlagen etc. hinweisen,
  • Leitstreifen (mit Rippenstruktur in Laufrichtung), denen gefolgt werden soll und Auffangstreifen quer über die Flurbreite (mit Rippenstruktur in Laufrichtung), die zum Anhalten und Folgen eines anschließenden Leiststreifens auffordern.

Im Erdgeschoss führt ein taiktiler und kontrastreicher Leitstreifen vom Haupteingang über die Schleuse für behinderte Besucher zu einem Abzweigefeld. Von dort wird man nach rechts zur vorderen Aufzugsgruppe geleitet. Geht man nach dem Abzweigefeld weiter geradeaus, kommt man zur Infotheke. Danach kommt man dem Leitstreifen weiter folgend zu einer Pulttischanlage, die diese Etage taktil und kontrastreich nachbildet. Folgt man dem Leitstreifen darüber hinaus, gelangt man zu einem Abzweigefeld, in dessen Höhe sich rechts davon ein Behinderten-WC befindet. Im weiteren Verlauf führt der Leitstreifen zu einem weiter hinten gelegenen Etagengrundriss und der hinteren Aufzugsgruppe. Alle genannten Objekte entlang des Leitstreifens werden durch Noppenfelder angezeigt.

In den oberen Etagen findet man jeweils taktile und kontrastreiche Etagengrundrisse, wenn man die Aufzugsgruppe verlassen hat und nach links dem Leitstreifen folgt. Auffangstreifen und daran anschließende Leitstreifen führen Besucher, die aus den angrenzeden Gängen kommen, im Vorraum vor den Aufzügen zu den Etagengrundrissen und den Aufzügen selber.