Wichtiger Hinweis für Rechtsanwälte: Bitte beachten Sie, dass in Rechtssachen nur die Übersendung des Originals per Telefax kostenlos ist. Das Übersenden von (beglaubigten) Abschriften per Telefax ist seit dem 01.01.2008 kostenpflichtig.

Postsendungen an das Landgericht sind ausschließlich an die Anschrift Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
oder Postfach 103461, 40025 Düsseldorf zu richten.

Durch das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ vom 10.10.2013 (eJustice-Gesetz), das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017“ sowie das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsverordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016“ wird der elektronische Rechtsverkehr ab dem 01.01.2018 kraft Gesetzes bundesweit flächendeckend eröffnet. Er betrifft dann alle Gerichte und nahezu alle Verfahrensarten.

Dies bedeutet, dass beispielsweise in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen Schriftstücke den Gerichten elektronisch eingereicht werden können („ERV PUR Stufe 1“). Eine Versendung elektronischer Dokumente durch die Gerichte an die Empfänger erfolgt vorerst nicht, ist aber in einem zweiten Schritt geplant („ERV PUR Stufe 2“),

Nähere Informationen entnehmen Sie dem Justizportal Nordrhein-Westfalen.

Insbesondere bitte ich Ihr besonderes Augenmerk auf die enthaltenen Informationen über die erforderlichen Angaben bei der Versendung elektronischer Nachrichten (Metadaten) sowie die Namenskonvention für die versendeten Dateien zu legen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre elektronische Sendung schnellstmöglich zugeordnet und der zuständigen Kammer vorgelegt werden kann