Apostillen und Legalisationen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt. Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie, dass eine Beglaubigung innerhalb Deutschlands nicht notwenig ist.

Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen benötigten Urkunden/Übersetzungen auf dem Postweg, durch Einwurf in den Nachtbriefkasten oder auch durch Abgabe am Infopoint in der Eingangshalle beglaubigen zu lassen.

Beglaubigung

Sie senden die zu beglaubigende Urkunde/Übersetzung unter Angabe Ihrer Anschrift, Telefonnummer und des Landes, für das Sie die Apostille/Legalisation benötigen, an folgende Adresse:

Für notarielle Beglaubigungen

Für Übersetzungen

Landgericht Düsseldorf
Apostillenstelle
Werdener Str. 1
40227 Düsseldorf
Landgericht Düsseldorf
Apostillenstelle
Werdener Str. 1
40227 Düsseldorf

Der Einfachheit halber können Sie das angefügte Antragsformular verwenden, welches Sie auch am Infopoint erhalten:

Zum Antragsformular (bitte hier klicken)

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-4 Wochen. Bitte beachten Sie, dass pro Urkunde/Übersetzung eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben wird.

Sollten Sie noch auf der Suche nach einem passenden Übersetzer sein, können Sie unter folgendem Link einen finden:
http://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

Das Landgericht Düsseldorf ist für Urkunden von Notaren mit Sitz im Bezirk des Landgerichts Düsseldorf (Düsseldorf, Dormagen, Hilden, Kaarst, Korschenbroich, Langenfeld, Meerbusch, Monheim, Neuss, Ratingen)

Gerichtsurkunden (Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge) des Landgerichts Düsseldorf sowie der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Düsseldorf (Ratingen, Langenfeld und Neuss) sowie Urkunden sonstiger Justizbehörden mit Sitz im Landgerichtsbezirk Düsseldorf zuständig.

Übersetzerinnen und Übersetzern, die durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigt worden sind und deren persönliche Unterschrift beim Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf hinterlegt ist, kann auf Antrag bestätigt werden, dass die Unterschrift von der Übersetzerin oder dem Übersetzer herrührt und dass sie oder er mit der Anfertigung derartiger Übersetzungen betraut ist.

Ergänzend möchten wir Sie noch auf Folgendes aufmerksam machen:


Für städtische Urkunden (Geburtsturkunden, Eheurkunden etc.) ist ausschließlich die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig (Telefon: 0211 475-2023 und -2523). 
Für Urteile, Beschlüsse etc. des Amtsgerichts Düsseldorf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle des Amtsgerichts Düsseldorf (0211/8306 - 53750/53751)

Die Antragsstellung ist auschließlich schriftlich möglich. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie eine Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) oder eine Unterschriftsbestätigung benötigen.

Wenden Sie sich für etwaige Fragen in Bezug auf Beglaubigung von

         - Urkunden an Tel.: 0211 8306 -51400 / -51401
         - Übersetzungen an Tel.: 0211 8306 -51620 / -51621