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Apostillen und Legalisationen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt. Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718.

Bitte beachten Sie, dass eine Beglaubigung innerhalb Deutschlands nicht notwendig ist.

Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen benötigten Urkunden auf dem Postweg, durch Einwurf in den Nachtbriefkasten oder auch durch Abgabe am Infopoint in der Eingangshalle beglaubigen zu lassen.

Beglaubigung

Sie senden die zu beglaubigende Urkunde unter Angabe Ihrer Anschrift, Telefonnummer und des Landes, für das Sie die Apostille/Legalisation benötigen, an folgende Adresse:

Präsidentin des Landgerichts Düsseldorf
- Abteilung für Justizverwaltungssachen -
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf

Der Einfachheit halber können Sie das angefügte Antragsformular verwenden, welches Sie auch am Infopoint erhalten:

Hier gelangen Sie zu unserem Antragsformular 

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-4 Wochen. Bitte beachten Sie, dass pro Urkunde eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben wird.

Das Landgericht Düsseldorf ist für Urkunden von Notaren mit Sitz im Bezirk des Landgerichts Düsseldorf (Düsseldorf, Dormagen, Hilden, Kaarst, Korschenbroich, Langenfeld, Meerbusch, Monheim, Neuss und Ratingen),

Gerichtsurkunden (Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge) des Landgerichts Düsseldorf, Urkunden der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Düsseldorf (Ratingen, Langenfeld und Neuss) sowie Urkunden sonstiger Justizbehörden mit Sitz im Landgerichtsbezirk Düsseldorf zuständig.

Ergänzend möchten wir Sie noch auf Folgendes aufmerksam machen:

Für städtische Urkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden etc.) ist ausschließlich die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig (0211 475-2023 und -2523). 
Für Urteile, Beschlüsse und sonstige Dokumente des Amtsgerichts Düsseldorf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle des Amtsgerichts Düsseldorf (0211 8306 - 53750/53751)

Die Antragsstellung ist ausschließlich schriftlich möglich. 

Wenden Sie sich für etwaige Fragen

an Frau Justizbeschäftigte Tautz (0211 8306 -51401)

oder an Frau Justizbeschäftigte Kaminski (0211 8306 -51400)