Gebündelte richterliche Kompetenz
Im Landgericht Düsseldorf sind seit dem 01.01.2022 die 24. Zivilkammer und die 2. Kammer für Handelssachen ausschließlich zuständig für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) nach der Verordnung vom 22.11.2021 (GV.NRW 2021, S. 1340).
Die landesweite Konzentration aller Verfahren zu Unternehmenstransaktionen am Standort Düsseldorf setzt auf eine besondere Expertise im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A). Die drei zuständigen Richterinnen und Richter am Landgericht Düsseldorf verfügen über eine jahrelange Erfahrung mit umfangreichen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Sie garantieren Neutralität und Kompetenz im Verfahren und bei der Entscheidung.
Höchstmaß an Flexibilität in der Verfahrensgestaltung
Die Richterinnen und Richter führen mit den Parteien Vorbesprechungen, um eine optimale Strukturierung des Verfahrens zu erreichen (case management). Es besteht die Möglichkeit, in englischer Sprache zu verhandeln und Zeugen zu vernehmen sowie englischsprachige Dokumente vorzulegen. Verhandlungen und Beweisaufnahmen können zusammenhängend an mehreren Tagen stattfinden. Diese Flexibilität ermöglicht eine zügige und an den zeitlichen Bedürfnissen der Parteien ausgerichtete Bearbeitung tatsächlich und rechtlich komplexer Sachverhalte auf höchstem juristischen Niveau.
Moderne Verhandlungsbedingungen
Jederzeitige Videoverhandlungen und/oder Simultanübersetzungen sind möglich. Für die Parteien stehen Beratungsräume zur Verfügung.