Im Bezirk des Landgerichts Düsseldorf sind zur Zeit 57 Notarinnen und Notare zugelassen. Gemäß § 1 der Bundesnotarordnung sind Notarinnen und Notare unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und unterstehen in dieser Eigenschaft der Dienstaufsicht der Landesjustizverwaltung.

Die Landgerichte haben als untere Aufsichtsbehörde vor allem die Aufgabe, die gesetzmäßige Amtsführung der Notarinnen und Notare zu überwachen, was insbesondere durch turnusmäßige Prüfungen geschieht. In dieser Eigenschaft ist das Landgericht Düsseldorf auch für Entscheidungen über Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Notarinnen und Notare zuständig.

Informationen zum Hinweisgebersystem gem. § 53 GwG finden Sie hier: