Die zweitinstanzlichen Strafkammern des Landgerichts Düsseldorf sind zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen die Urteile des Amtsgerichts, mithin also gegen Urteile des Strafrichters bzw. des Schöffengerichts.

Welche Kammer des Landgerichts Düsseldorf im Einzelnen für das jeweilige Verfahren zuständig ist, richtet sich nach dem vom Präsidium des Landgerichts beschlossenen Geschäftsverteilungsplan.

 

Sofern keine Sonderzuständigkeit besteht, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Turnussystem. Wegen der weiteren Einzelheiten - insbesondere wegen der Regelung der Sonderzuständigkeiten - wird auf den unter dem Oberpunkt "Wir über uns" enthaltenen Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Düsseldorf Bezug genommen.