Die Landgerichte sind im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Rechtsprechung in Zivilsachen - mit Ausnahme arbeitsgerichtlicher Verfahren - und für Strafsachen zuständig (§§ 59 folgende Gerichtsverfassungsgesetz). 

Das Landgericht Düsseldorf nimmt neben Rechtsprechungs- auch Verwaltungsaufgaben wahr, übt die Dienstaufsicht über Notare und Rechtsberater aus und organisiert die Referendarausbildung.

Nachfolgend können Sie sich einen kurzen Überblick über die wesentlichen Aufgaben des Landgerichts Düsseldorf verschaffen.