InhaltHinweise für ZeugenSie sind als Zeuge geladen! Sie haben damit eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht. Ihnen kommt im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu. Zeugen gehören zu einem der wichtigsten und häufigsten Beweismittel. Die Gerichte sind darauf angewiesen, dass der Sachverhalt so genau wie nur möglich aufgeklärt wird. Denn nur dann lässt sich ein gerechtes Urteil finden. Das Gericht war aber bei dem Vorfall nicht dabei. Es weiß also nicht, was passiert ist und ist daher auf Beweismittel angewiesen, insbesondere Zeugen, Sachverständige und Urkunden. Wenn Sie eine Ladung als Zeuge zu einem Gerichtstermin erhalten und in diesem Zusammenhang allgemeine Fragen haben, können Sie sich an die bei dem Land- und Amtsgericht Düsseldorf eingerichtete Zeugenbetreuungsstelle unter der Rufnummer 0211 8306-22030 wenden. Dort steht Ihnen montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und nach Vereinbarung die Diplom-Sozialpädagogin Stefanie Maurer als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Zeugenbetreuung. Information - Beratung - Begleitung
Häufig entstehen im Zusammenhang mit der Zeugenladung Fragen, die zum Teil im Folgenden beantwortet werden: Wie komme ich zum Gericht? Was ist wenn ich an dem Gerichtstermin verhindert bin? Kann ich eine schriftliche Aussage einreichen? Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise in Ihrer Ladung.
|
Zusätzliche Informationen |
© Landgericht Düsseldorf, 2012