Landgericht Düsseldorf

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Hinweise für Zeugen

Sie sind als Zeuge geladen! Sie haben damit eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht.

Ihnen kommt im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu. Zeugen gehören zu einem der wichtigsten und häufigsten Beweismittel. Die Gerichte sind darauf angewiesen, dass der Sachverhalt so genau wie nur möglich aufgeklärt wird. Denn nur dann lässt sich ein gerechtes Urteil finden. Das Gericht war aber bei dem Vorfall nicht dabei. Es weiß also nicht, was passiert ist und ist daher auf Beweismittel angewiesen, insbesondere Zeugen, Sachverständige und Urkunden.

Wenn Sie eine Ladung als Zeuge zu einem Gerichtstermin erhalten und in diesem Zusammenhang allgemeine Fragen haben, können Sie sich an die bei dem Land- und Amtsgericht Düsseldorf eingerichtete Zeugenbetreuungsstelle unter der Rufnummer 0211 8306-22030 wenden. Dort steht Ihnen montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und nach Vereinbarung die Diplom-Sozialpädagogin Stefanie Maurer als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zur Zeugenbetreuung. pdf.gif

Information - Beratung - Begleitung

 

 

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Häufig entstehen im Zusammenhang mit der Zeugenladung Fragen, die zum Teil im Folgenden beantwortet werden:

Wie komme ich zum Gericht?
Hier finden Sie eine Wegbeschreibung:

Was ist wenn ich an dem Gerichtstermin verhindert bin?
Wenn Sie aus einem schwerwiegenden Grund wie zum Beispiel einer Erkrankung oder einem fest gebuchten Auslandsaufenthalt zu einem Gerichtstermin nicht erscheinen können, so müssen Sie dies möglichst frühzeitig durch die Vorlage entsprechender Nachweise (zum Beispiel Attest, Buchungsunterlagen) nachweisen. Der Richter kann Sie dann von der Ladung entbinden.
Bei einer sehr kurzfristigen Verhinderung Ihrerseits können Sie auch die zuständige Geschäftsstelle der Zivil- oder Strafkammer telefonisch, unter Angabe der Gründe darüber informieren. Dabei geben Sie bitte den Tag Ihrer Ladung und das Aktenzeichen, das auf Ihrer Ladung vermerkt ist, an. Die Telefonnummer finden Sie ebenfalls auf der Ladung.
Kommt ein Zeuge unentschuldigt nicht, können dem Zeugen die durch sein Fernbleiben verursachten Kosten in Rechnung gestellt werden und er muss ebenso damit rechnen, dass ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt wird.

Kann ich eine schriftliche Aussage einreichen?
Das ist grundsätzlich nicht möglich. Man muss persönlich vor Gericht erscheinen, damit der Richter sich selbst ein Bild von den Zeugen und ihren Aussagen machen kann. Dies gilt auch, wenn man bereits eine Aussage gemacht hat (zum Beispiel bei der Polizei) oder meint, gar nichts zu dem Vorfall sagen zu können.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise in Ihrer Ladung.

 


 

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