Landgericht Düsseldorf

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Fachbereich Bewährungshilfe

Die Bewährungshilfe hat die Aufgabe, verurteilten Straftätern helfend und betreuend zur Seite zu stehen.Nach § 56 Absatz 1 StGB kann das Gericht die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.Hierbei unterstützt ihn der Bewährungshelfer, indem er beispielsweise bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche sowie bei der Schuldenregulierung Hilfestellung bietet. Im Auftrag des Gerichts überwacht der Bewährungshelfer jedoch auch, ob die vom Gericht für die Bewährungszeit erteilten Auflagen und Weisungen (straffreie Führung, Antiaggressionstraining, Absolvierung einer Therapie, Schadenswiedergutmachung u.ä.) durch den Straftäter eingehalten werden. Sofern die Bewährungszeit beanstandungsfrei verlaufen ist, wird dem Verurteilten die Strafe erlassen und die Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers endet.Für die Betreuung der Probanden stehen insgesamt 39 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer bereit. Diese sind ausgebildete Dipl.-Sozialarbeiterinnen und Dipl.-Sozialarbeiter oder Dipl.-Sozialpädagoginnen und Dipl.-Sozialpädagogen mit entsprechendem Fachhochschulabschluss.Neben der Arbeit mit den einzelnen Klienten gibt es weitere Angebote, die von Fachkräften des aSD durchgeführt werden:Das Anti-Aggressivitäts-Training (AAT) unterstützt Klienten dabei ihre Gewaltbereitschaft zu bearbeiten.FAKT – Frauen Aktivierendes Kompetenz Training„Diebstahl als Symptom“Begleitende Gruppenarbeit des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz von und fürFrauen. In dieser Gruppe können Frauen im geschützten Rahmen ihre Gedanken, Ängste und Probleme besprechen, mit dem Ziel gefährdende Situationen rechtzeitig zu erkennen und alternative Lösungen zu erarbeiten. In der Gruppe sollen neueKompetenzen entwickelt und alte gestärkt werden. Eine Teilnahme als Auflage der Staatsanwaltschaft, ermöglicht eine Einstellung des Verfahrens.Die Gruppenarbeit findet im 14-tägigen Rhythmus, jeweils von 17.00 – 19.30 Uhr über einen Zeitraum von 6 Monaten statt.Bei diesen Aufgaben werden die Fachkräfte des aSD vom Verein für Bewährungshilfe e.V. unterstützt.

 

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