Landgericht Düsseldorf

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Fachbereich Führungsaufsicht

Die Führungsaufsicht gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose u.a. nach voller Verbüßung der Strafhaft oder dem Ende einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie einer Entziehungsanstalt eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit und überwacht die Straftäter bei der Erfüllung der ihnen erteilten Weisungen.Die Führungsaufsicht soll dem Gedanken der Resozialisierung Rechnung tragen, aber mit ihren erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten Straftaten verhindern und insbesondere relevante negative Sozialentwicklungen rechtzeitig feststellen sowie erforderliche Maßnahmen zur Abwehrhilfe ergreifen. So kann das Gericht dem Straftäter für die Zeit der Führungsaufsicht Weisungen erteilen, deren Erfüllung durch das Gericht und den Mitarbeiter der Führungsaufsichtsstelle überwacht wird.Die Führungsaufsichtsstellen sind dem jeweiligen Landgericht zugeordnet. Die Leiterin/der Leiter der Aufsichtsstelle hat die Befähigung zum Richteramt, die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufsichtsstelle werden von Bewährungshelfern wahrgenommen.

 


 

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