Apostillen und Legalisationen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt. Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes. Wenn Sie die Erteilung einer notariellen Apostille oder einer Legalisation benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Frau Justizbeschäftigte Kaminski
Zimmer 5.183
Telefon: 0211 8306-51831
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Montag: 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 3 Werktagen.
Ergänzend möchten wir Sie noch auf Folgendes aufmerksam machen:
Für städtische Urkunden ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig (Telefon: 0211 475-2023 und -2523).
Übersetzerinnen und Übersetzern, die durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigt worden sind und deren persönliche Unterschrift beim Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf hinterlegt ist, kann auf Antrag bestätigt werden, dass die Unterschrift von der Übersetzerin oder dem Übersetzer herrührt und dass sie oder er mit der Anfertigung derartiger Übersetzungen betraut ist. Beim Landgericht Düsseldorf zuständig ist:
Frau Justizbeschäftigte Spanke
Zimmer 5.183
Telefon: 0211 8306-51830
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Montag: 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 3 Werktagen.